Montag, 23. Mai 2011

The very best of ...Kleine Anfragen #2: Stehpaddler

Eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments, ist die Kontrolle der Regierung. Im Falle der Hansestadt Hamburg, kontrolliert also die Hamburgische Bürgerschaft den Senat.  

Die "Kleine Anfrage" ist dabei eines der wirkungsvollsten Kontrollinstrumente:

Quelle: www.hamburgische-buergerschaft.de

Aus der Vielzahl von "Kleinen Anfragen", die im Laufe einer Woche an den Senat gestellt werden, präsentiere ich in unregelmäßigen Abständen an dieser Stelle Anfragen, die ich besonders interessant finde. Heute: 

#2 Stehpaddler 
gestellt von: Birgit Stöver (CDU):

In einem acht Fragen umfassenden Katalog, fragte die Harburger Wahlkreisabgeordnete Stöver den Senat, wie dieser zum Thema Stehpaddeln auf der Alster steht. Und wie der Senat das Stehpaddeln in Abgrenzung zum Surfen definiert. 


Eine spannende (wasser-)sportpolitische Frage zu einer Sportart, die sich auch in Hamburg immer größerer Beliebtheit erfreut. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion griff dabei eine konkrete Anfrage aus einem Bürgergespräch auf und nutze die Anfrage zur Klärung des Sachstandes.

Quelle: Drucksache 20/466 (11.05.2011) (.pdf)

Und zum Glück besitzt der Hamburger Senat eine große Kompetenz im Bereich Surfen. Seine zentrale Antwort auf die Fragen:

Sowohl Stehpaddeln, als auch Surfen ist auf der schiffbaren Alster erlaubt. Das Wind- und Kitesurfen ist dort verboten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht zu gefährden.

Fazit:  In Zukunft kann also mit erhöhtem Abgeordnetenverkehr auf der Alster gerechnet werden. Allerdings nur mit Stehpaddeln, nicht mit Kite-und Windsegeln. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen